Förderung der Nachrüstung des LKW Abbiegeassistenten
Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ (AAS)
Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer!
Fakten zur Unfallursache
Die Rechtsabbiegesituation im Detail
70 % der untersuchten Todesfälle ereignen sich mit Radfahrern in der 2. Reihe (Unfalltyp 243) und 90% mit Lkw > 7,5 Tonnen.*
Ablauf der Antragsstellung zum Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ (AAS)
Antragsfrist: 23. Januar 2023 bis zum 16. Oktober 2023
Antragsunterlagen hochladen
Bestätigung und Bearbeitung
Beginn mit den Maßnahmen für den Einbau des Abbiegeassistentent
Auszahlung der bewilligten Zuwendung
Allgemeine Hinweise zum „Abbiegeassistent“ Förderprogramm
Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5-7,49 Tonnen:
- Förderhöhe von 1.500,- € je Einzelmaßnahme.
- Grundsätzlich sind max. zehn Einzelmaßnahmen pro Jahr und Antragsteller förderfähig.
Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,49 Tonnen:
- Förderhöhe von 2.000,- € je Einzelnmaßnahme mit dem De-minimis Förderprogramm.
- Gefördert werden maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Je Betrieb und Jahr ist eine maximale Fördersumme in Höhe von 33.000 € möglich.
Das Paket-Angebot von Kunzmann Abbiegeassistent LUIS TURN DETECT®
Inklusive Lohn und Teile ab 2.490,- €
Beim LUIS TURN DETECT® handelt es sich um einen Abbiegeassistenten zur Vermeidung von Unfällen mit Fahrradfahrern beim Rechtsabbiegen im unteren Geschwindigkeitsbereich.
- Montage des Abbiegeassistenten
- Verknüpfung der Technik mit Boardcomputer
- Funktionskontrolle des Assistenten
- Kundeneinweisung in die Nutzung
- Lieferumfang: Weitwinkelkamera, Steuerbox, Sensorik für den Lenkeinschlag, GPS-Modul, Buzzer, LUIS 7“-Monitor Professional, Kabel
FAQ’s zum AAS Förderprogramm
Ab wann ist der LKW-Abbiegeassistent Pflicht?
Bitte beachten Sie, dass der Abbiegeassistent ab 2024 Pflicht für alle neuen Lkws und Busse ist!
Was kostet der Abbiegeassistent?
Das Paket-Angebot Abbiegeassistent LUIS TURN DETECT® inklusive Lohn und Teile erhalten Sie bei uns im Autohaus Kunzmann ab 2.490,- €.
Für welche Fahrzeuge gilt die Förderung von Abbiegeassistenz-Systemen?
Förderfähige Fahrzeuge sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5-7,49 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitzplatz. Bei Fahrzeugen mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse greift das De-minimis Förderprogramm.
Welche Kosten sind bei der Ausrüstung mit einem Abbiegeassistenzsystem förderfähig?
Gefördert werden die Kosten des Abbiegeassistenzsystems, für den Einbau und die technische Abnahme. Das gilt für Neufahrzeuge und Nachrüstungen. Interne Einbaukosten werden nicht gefördert.
In welchem Zeitraum können Anträge gestellt werden?
Die Anträge im Förderprogramm „AAS“ können vom 23. Januar 2023 bis zum 16. Oktober 2023 gestellt werden.
Wie und wo kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragstellung ist ausschließlich auf elektronischem Weg über das eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr möglich. Dort finden Sie alle Antragsunterlagen und auch Hilfen zum Ausfüllen.
Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtigt sind:
- Eigentümer, -innen und Halter, -innen
- Leasingnehmer, -innen und Mieter, -innen
von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, förderfähigen Kraftfahrzeugen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 € je Einzelmaßnahme. Wird der Maximalbetrag unterschritten, kann der Restbetrag nicht für weitere Maßnahmen verwendet werden.
Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?
Zur Antragstellung benötigen Sie
- den vollständig ausgefüllten Antrag
- das unterschriebene Kontrollformular
Alle erforderlichen Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Antragstellung finden Sie im eService-Portal.
Wie erfolgt die Bearbeitung des Antrages?
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Der Antrag muss in elektronischer Form zusammen mit dem unterschriebenen Kontrollformular hochgeladen werden.
Muss das Kontrollformular gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden?
Ja, zur gültigen Antragstellung muss das unterschriebene Kontrollformular zusammen mit dem Antrag über das eService-Portal eingestellt werden.
Kann der Gesamtdurchführungszeitraum verlängert werden?
Ja, der Antragsteller/die Antragstellerin kann mit plausiblen und nachvollziehbaren Gründen eine Verlängerung des Gesamtdurchführungszeitraums beantragen.