Allgemeine Betriebserlaubnis
Achtung bei Umbauten
Dass die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) Pflicht für Fahrzeuge ist, die serienmäßig vom Band laufen, wissen Sie sicher. Schließlich ist dies Voraussetzung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
Aber: Wenn Sie nachträglich Tuningteile an Ihrem Auto verbauen, müssen diese durch einen Sachverständigen im Rahmen einer sogenannten Änderungsabnahme abgenommen werden. Nur so bleibt die ABE erhalten und Ihr Fahrzeug ist auch weiterhin für den Straßenverkehr zugelassen. Andernfalls droht der Verlust der ABE.
⇒ Also: Erst tunen, dann „absegnen" lassen – das gibt Ihnen nicht nur die nötige Sicherheit, sondern auch ein entspanntes Gefühl, wenn Sie mal in eine Verkehrskontrolle geraten.