Steuervorteil bei der Dienstwagenbesteuerung für Hybrid- und Elektrofahrzeuge

0,25% oder 0,5% Regelung: So versteuern Sie Ihren Dienstwagen richtig

mit der Regelung zur Versteuerung von Elektro-Dienstwagen

Fahren Sie einen Mercedes-Benz oder smart Dienstwagen? Dann können Sie mit der 0,25% oder 0,5% Versteuerung für Elektroautos und Plug-in-Hybride von attraktiven Steuervergünstigungen profitieren. Statt der üblichen 1%-Regelung zahlen Sie nur einen Bruchteil des Listenpreises – ideal für umweltfreundliche Fahrzeuge. Entdecken Sie, wie Sie durch die richtige Wahl Ihres Dienstwagens Steuervorteile nutzen können!

Steuervorteile für Elektroautos und Hybridfahrzeuge ab 2024

Mercedes-Benz Elektroauto als Dienstwagen für Steuervorteile

0,25% Versteuerung für Elektroautos bis 70.000 €

Für alle Elektroautos, die ab dem 01.01.2024 neu zugelassen wurden und einen Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 € haben, gilt eine reduzierte Versteuerung von nur 0,25% des Bruttolistenpreises. 

0,5 Versteuerung für Mercedes-Benz Elektroauto als Dienstwagen

0,5% Versteuerung für Elektroautos über 70.000 €

Für Elektroautos, die ab dem 01.01.2024 neu zugelassen wurden und einen Bruttolistenpreis von über 70.000 € haben, gilt eine reduzierte Versteuerung von 0,5% des Bruttolistenpreises.  

0,5 Versteuerung für Plug-in-Hybride von Mercedes-Benz

Plug-in-Hybride mit Elektromotor

Auch Plug-in-Hybride profitieren von der 0,5%-Versteuerung, wenn sie nach WLTP mindestens 60 km elektrisch fahren oder einen CO2-Ausstoß von unter 50 g/km haben.

Wie funktioniert die 1%-Regelung im Vergleich?

Die herkömmliche 1%-Regelung zur Besteuerung von Dienstwagen gilt weiterhin für Fahrzeuge, die nicht unter die reduzierten Steuersätze fallen. Bei dieser Regelung müssen Sie monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern. Durch die neue 0,25%- und 0,5%-Regelung für Elektroautos und Plug-in-Hybride zahlen Sie deutlich weniger Steuern.

Die Wahl zwischen der 1%-Regelung und der Fahrtenbuchmethode

Neben der pauschalen 1%-Regelung haben Sie auch die Möglichkeit, die Fahrtenbuchmethode anzuwenden, um Ihren geldwerten Vorteil zu versteuern. Diese Methode kann besonders vorteilhaft sein, wenn Sie den Dienstwagen nur für einen geringen Teil Ihrer Fahrten privat nutzen. Die Mercedes me App bietet eine digitale Lösung zur einfachen Dokumentation Ihrer Fahrten, sodass Sie den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren können.

Die Fahrtenbuchmethode in der Praxis

Mercedes-me Fahrtenbuch App: digitale und moderne Fahrtenbuch-Lösung

Ihre Mercedes me Fahrtenbuch App

Mit der Mercedes me Fahrtenbuch App können Sie Ihre Fahrten einfach dokumentieren. Die App übernimmt viele Aufgaben automatisch, sodass Sie den Großteil der Dokumentation nicht mehr manuell erledigen müssen.

Sie müssen lediglich folgende Daten angeben:

  • Datum und Kilometerstand bei Fahrtbeginn und -ende
  • Reiseziel und Reiseroute
  • Reisezweck und Geschäftspartner

Diese digitale Lösung erleichtert nicht nur die Dokumentation, sondern hilft Ihnen auch, den maximalen Steuervorteil aus der Fahrtenbuchmethode zu ziehen.

Dienstwagenbesteuerung im Wandel: Vergleich 2023 vs. 2024 und Ausblick auf 2025

Dienstwagenbesteuerung 2023

1%-Regelung für alle Fahrzeuge

Im Jahr 2023 galt grundsätzlich die 1%-Regelung für die Versteuerung von Dienstwagen, bei der Arbeitnehmer monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern mussten, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

Für Elektro-Dienstwagen und Plug-in-Hybride (PHEVs) gab es jedoch günstigere Steuerregelungen. Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro konnten mit nur 0,25% des Bruttolistenpreises versteuert werden, während Plug-in-Hybride und Elektroautos über 60.000 Euro mit 0,5% versteuert wurden. Diese Regelungen führten zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung im Vergleich zur 1%-Versteuerung.

Dienstwagenbesteuerung 2024

Die 0,25% oder 0,5% Regelung

Im Jahr 2024 gelten für die Versteuerung von Dienstwagen weiterhin steuerliche Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride im Vergleich zur allgemeinen 1%-Regelung. Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro werden mit nur 0,25% des Bruttolistenpreises versteuert, während Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis über 70.000 Euro mit 0,5% versteuert werden. Auch Plug-in-Hybride, die entweder eine elektrische Reichweite von mindestens 60 km oder einen CO2-Ausstoß von unter 50 g/km erreichen, profitieren von der 0,5%-Versteuerung. Diese Regelungen bieten deutliche Steuererleichterungen im Vergleich zur 1%-Regelung, die für alle anderen Fahrzeuge ohne diese Merkmale gilt.
 

Ausblick 2025

Langfristige Steuervorteile

Ab 2025 gelten für Plug-in-Hybride (PHEVs) strengere Anforderungen: Nur Fahrzeuge mit einer Mindestreichweite von 60 km elektrisch profitieren weiterhin von der 0,5%-Versteuerung. Fahrzeuge, die diese Reichweite nicht erreichen, unterliegen der 1%-Regelung.

Für Elektroautos bleibt die steuerliche Förderung unverändert. Fahrzeuge bis 70.000 Euro profitieren weiterhin von der 0,25%-Versteuerung, während Fahrzeuge über 70.000 Euro mit 0,5% versteuert werden.

Die Fahrtenbuchmethode bleibt eine gute Möglichkeit zur Steueroptimierung, besonders für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride.

FAQ zur Dienstwagensteuer für E-Autos und Hybridfahrzeuge von Mercedes-Benz

Was ist die Viertel-Regelung?

Die Viertel-Regelung ist eine Steuerregelung, die in bestimmten Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils für Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, reduziert. Sie kann angewendet werden, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug nur an weniger als 25% der Arbeitstage privat nutzt. In diesem Fall wird nur ein Viertel des geldwerten Vorteils versteuert, der normalerweise durch die 1%-Regelung entstehen würde. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft, wenn der Dienstwagen überwiegend beruflich genutzt wird.

Elektro-Firmenwagen: Besteuerung des Arbeitswegs?

Wenn Sie Ihren Elektro-Dienstwagen auch für den Arbeitsweg nutzen, muss dieser Teil der Nutzung versteuert werden. Der geldwerte Vorteil für den Arbeitsweg wird zusätzlich zur privaten Nutzung berechnet. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist für jeden Arbeitstag, an dem das Fahrzeug für den Arbeitsweg genutzt wird, ein zusätzlicher Betrag von 0,03% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zu versteuern. Diese Versteuerung ist unabhängig davon, ob Sie ein Elektrofahrzeug oder ein konventionelles Fahrzeug nutzen.

Dienstwagen zu Hause laden: Steuerfreie Pauschale nutzen?

Wenn Sie Ihren Elektro-Dienstwagen zu Hause laden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Pauschale in Höhe von 0,03 Euro pro Kilowattstunde (kWh) für das Laden des Fahrzeugs am eigenen Wohnort nutzen. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn der Arbeitgeber die Ladevorgänge übernimmt und das Laden des Fahrzeugs zu 100% für berufliche Zwecke genutzt wird. Diese steuerfreie Pauschale kann dabei helfen, die Kosten für das Laden des Fahrzeugs steuerlich abzusetzen.

Ab wann gilt private Nutzung?

Die private Nutzung eines Dienstwagens gilt dann als steuerpflichtig, wenn der Wagen auch für private Fahrten genutzt wird. In der Regel erfolgt eine pauschale Versteuerung der privaten Nutzung über die 1%-Regelung oder eine der reduzierten Steuervarianten (0,25% bzw. 0,5%). Dabei wird der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung des Fahrzeugs auf Basis des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs berechnet. Die private Nutzung beginnt, sobald der Dienstwagen für nicht-berufliche Fahrten verwendet wird.

Was ist der Bruttolistenpreis?

Der Bruttolistenpreis ist der offizielle Verkaufspreis eines Fahrzeugs, der vom Hersteller für das Modell ohne Rabatte und Sonderaktionen festgelegt wird. Dieser Preis wird als Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung verwendet. Er beinhaltet alle Kosten wie Basispreis, Ausstattung und Zusatzoptionen des Fahrzeugs. Der Bruttolistenpreis ist somit der Betrag, der auch bei der 0,25%- und 0,5%-Versteuerung als Bemessungsgrundlage dient.

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