EQA Ladestation

Förderung Elektromobilität Privatkunden

Prämien und Zuschüsse für Elektroautos, Hybride , Ladestationen und Wallboxen

Die Auswahl an Elektroautos und Plug-in-Hybriden von smart und Mercedes-Benz steigt stetig und dennoch sind die Kosten oftmals hoch. Deshalb wurden durch verschiedene Förderungen und Prämien Kaufanreize geschaffen. Hier erhalten Sie einen Überblick über alle Zuschüsse im Bereich der Elektroautos.
Förderung Elektrofahrzeug THG-Quote

THG-Quote: Jährliche Prämie von bis zu 250,- € pro Elektrofahrzeug

Ab sofort profitieren alle Fahrer eines Elektrofahrzeugs von der 2015 eingeführten Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). So können alle Elektroautobesitzer jährlich die eingesparten CO₂-Emissionen ihres Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen.

• Hintergrund: Bisher war die THG-Quote nur für Mineralölunternehmen relevant, denn diese sind verpflichtet, ihre klimaschädlichen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, um einer Strafzahlung zu entgehen. Durch den neu eingeführten THG-Quotenhandel wird das Anwendungsfeld der THG-Quote erweitert, sodass nun auch alle Fahrer von rein elektrischen Automobilen profitieren können.
• Höhe der Prämie: Für das Jahr 2023 erhalten Sie zum Beispiel zwischen 250,- € pro Fahrzeug – Tendenz steigend. Die Quote können Sie dann jedes Jahr aufs Neue verkaufen, solange Sie das Elektrofahrzeug besitzen.
• Voraussetzungen: Sie sind als Halter für ein reines Elektrofahrzeug eingetragen. Es spielt keine Rolle, ob das Elektroauto gekauft, geleased oder finanziert wurde. Hybridfahrzeuge kommen nicht in Betracht.

Prämie beantragen

Prämie beantragen

Beantragen Sie die Prämie:

Nachweis einreichen

Nachweis einreichen

Weißen Sie durch ein Foto des Fahrzeugscheins nach, dass Sie Halter des betreffenden Fahrzeugs sind.

Jährliche Auszahlung erhalten

Jährliche Auszahlung erhalten

Sie erhalten jährlich Ihre Auszahlung von 250,- € pro Fahrzeug pro Elektroauto.

Umweltbonus

EQC 3.000 € Umweltbonus

Für reine Elektrofahrzeuge mit Nettolistenpreis zwischen 40.000,- € und bis zu 65.000,- € erhalten Sie Euro: 3.000,- € Umweltbonus, z.B. den EQC von Mercedes-EQ.

smart 4.500€ Umweltprämie

Für reine Elektrofahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000,- € erhalten Sie Euro: 4.500,- € Umweltbonus, z.B. den smart#1 Pro+.

Voraussetzungen Umweltbonus

Voraussetzungen

  • Reines Batterieelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug
  • Lokal keine CO2-Emissionen
  • Höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer
  • Wagen muss vor Antragsstellung gekauft oder geleast sein sowie zugelassen sein
  • Auto muss sich auf der BAFA-Liste befinden
  • Antragssteller muss dem Fahrzeughalter entsprechen
  • Mindesthaltedauer von 24 Monaten

Förderungsfähige Fahrzeuge

Förderungsfähige Fahrzeuge

z.B. Mercedes-Benz:

  • EQC 400 4MATIC
  • EQV 250
  • Mercedes-Benz eVito Kastenwagen
  • Mercedes-Benz  eSprinter


z.B. smart:

  • smart#1 Premium
  • smart#1 Pro+
  • amart#1 Launch Edition
Weitere Modelle
Antrag stellen

Antrag stellen

Einen Antrag für den Umweltbonus können Sie online auf der Website des BAFA stellen. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Benötigte Dokumente:

  • Kauf (Rechnung, Zulassungsbescheinigung Teil II, Nachweispaket bei Gebrauchtwagen)
  • Leasing (Leasingvertrag, verbindliche Bestellung, Kalkulation der Leasingrate, Zulassungsbescheinigung Teil II, Nachweispaket bei Gebrauchtwagen)
Antrag stellen
Elektromobilitätsgesetz

Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

Vorteile:

Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen
⇒ Nutzung von öffentlichen Straßen oder Wegen, die besonderen Zwecken gewidmet sind (Sonderspuren)
⇒ Zulassung von Ausnahmen bei Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten
(Teil-) Erlass von Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung

Voraussetzung: E-Kennzeichen

Seit fast vier Jahren ist das Elektromobilitätsgesetz in Kraft. Es bestimmt unter anderem, welche Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr möglich sind. Das EmoG bestimmt, welche Fahrzeuge privilegiert werden können, welche Bevorrechtigungen möglich sind und wie die Kennzeichnung der Fahrzeuge zu erfolgen hat.

0,25 % und 0,5 % Regelung bei Hybrid- und Elektro-Dienstwagen

Fahren Sie einen Dienstwagen, der Ihnen vollumfänglich zur Verfügung steht? Dann wissen Sie, dass Sie dessen geldwerten Vorteil monatlich mit einem Prozent vom Listenpreis versteuern müssen – gemessen an Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz.

0,25 % für reine Elektroautos

Seit Januar 2020 gilt für elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge mit privater Nutzung nur noch ein viertel des Steuersatzes, sprich 0,25-Prozent Versteuerung für E-Dienstwagen! 

0,5 % für Plug-in-Hybride
Für Pug-in-Hybride gilt nach wie vor die sogenannte 0,5-Prozent-Steuer mit der halbierten Bemessungsgrundlage gegenüber Modellen mit Verbrennungsmotor. Hier müssen Sie nur noch die Hälfte von dem bezahlen, was bei einem Benziner oder Diesel anfallen würde.

Wenn Sie Ihren neuen E-Dienstwagen nur sehr selten privat nutzen wollen, können Sie auch weiterhin die für diese Fälle sinnvolle Variante des Fahrtenbuchs nutzen. Nutzen Sie hierfür ganz unkompliziert die Mercedes me App mit Fahrtenbuch Service. So oder so – zur pauschalen Besteuerung gesellen sich in allen Fällen die 0,03 % für jeden gefahrenen Entfernungskilometer zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte, ganz so wie Sie das kennen.

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0,5% Regelung E-Dienstwagen

Weitere Zuschüsse

Steuervorteile Elektroautos

Steuervorteile Elektroautos & Hybride

  • Für Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, wird zehn Jahre keine Kfz-Steuer fällig
  • Wenn die Zulassung nach diesem Stichtag erfolgt ist oder erfolgt, währt die Befreiung immerhin noch 5 Jahre
  • Bei einem Halterwechsel geht die Steuerbefreiung für die verbliebene Zeit auf den neuen Halter über
  • Auch wenn die Befreiung ausgelaufen ist, zahlt der Halter eines Elektroautos nur 50 Prozent des Steuersatzes
  • Plug-in-Hybride profitieren nicht von dieser Steuerbefreiung
  • Für Dienstwagen gilt seit 2019 ein weiteres Privileg: Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge werden pauschal mit 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert

Zuschüsse durch Energieversorger

Zuschüsse durch Energieversorger

Einige Energieversorger zahlen zusätzlich zum Umweltbonus Prämien an Kunden aus, die sich ein neues Elektroauto kaufen. Ursache: Wer einen Pkw mit Batterie besitzt, kauft aller Wahrscheinlichkeit nach mehr Strom – wird also in Zukunft zu einem besseren Kunden.

AVAS Zuschuss

AVAS Zuschuss

Lautlose Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.

Lösung: „Acoustic Vehicle Alerting System“ (AVAS): Ein künstliches Warngeräusch für Elektrofahrzeuge.

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert den Kauf eines AVAS mit 100 Euro.

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