Förderungen Elektromobilität für Gewerbekunden
GewerbekundenPrämien und Zuschüsse für Elektroautos, Hybride , Ladestationen und Wallboxen
THG-Quote: Jährliche Prämie von bis zu 350,- € pro Elektrofahrzeug
Ab sofort profitieren alle Fahrer eines Elektrofahrzeugs von der 2015 eingeführten Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). So können ab 2022 alle Elektroautobesitzer jährlich die eingesparten CO₂-Emissionen ihres Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen.
• Hintergrund: Bisher war die THG-Quote nur für Mineralölunternehmen relevant, denn diese sind verpflichtet, ihre klimaschädlichen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, um einer Strafzahlung zu entgehen. Durch den neu eingeführten THG-Quotenhandel wird das Anwendungsfeld der THG-Quote erweitert, sodass nun auch alle Fahrer von rein elektrischen Automobilen profitieren können.
• Höhe der Prämie: Für das Jahr 2022 erhalten Sie zum Beispiel zwischen 250,- € und 350,- € pro Fahrzeug – Tendenz steigend. Die Quote können Sie dann jedes Jahr aufs Neue verkaufen, solange Sie das Elektrofahrzeug besitzen.
• Voraussetzungen: Sie sind als Halter für ein reines Elektrofahrzeug eingetragen. Es spielt keine Rolle, ob das Elektroauto gekauft, geleased oder finanziert wurde. Hybridfahrzeuge kommen nicht in Betracht.
Nachweis einreichen
Weißen Sie durch ein Foto des Fahrzeugscheins nach, dass Sie Halter des betreffenden Fahrzeugs sind.
Jährliche Auszahlung erhalten
Sie erhalten jährlich Ihre Auszahlung zwischen 250,- € und 350,- € pro Fahrzeug pro Elektroauto.
KFW-Förderung: Förderung für Wallboxen und Ladestationen (Unternehmen)
Nach Privatleuten sind nun Unternehmen und Kommunen dran: Der Bund hat ein neues Programm aufgelegt, um Ladestationen für Elektroautos zu unterstützen - über die staatliche Förderbank KfW.
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
- Zuschuss bis zu 900,- € pro Ladepunkt
- Förderung Kauf und Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
- Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
Was wird gefördert?
- Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Einbau und Anschluss der Ladestationen inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- Freiberuflich tätige
- Kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
- Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
Wie beantrage ich die Förderung?
Zuschuss beantragen
Stellen Sie zunächst einen Antrag im KfW-Zuschussportal. Hierfür laden Sie verschiedene Unterlagen hoch. Hier muss die Anzahl der Ladepunkte bei der Antragstellung angegeben werden und kann nachträglich nicht mehr erhöht werden.
Erhalt der Antragsbestätigung
Nach Erhalt der Antragsbestätigung können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen und beispielsweise Ihre Ladestation bestellen.
Reporting durchführen
Nachdem Sie Ihre Ladestation in Betrieb genommen haben, erfassen Sie diese auf der Online-Plattform „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ der NOW. Hinweis: Das Einreichen der Nachweise für den Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird voraussichtlich ab Ende Februar 2022 möglich sein.
Erhalt Ihres Zuschusses
Bestätigen Sie im KfW-Zuschussportal die Erfassung der Ladestation auf der Online-Plattform der NOW und die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Vorhabens. Anschließend erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
BMVI : Förderung einer Öffentliche Ladeinfrastruktur (Hotel- und Gastgewerbe)
Das BMVI fördert mit den Programmen „Ladeinfrastruktur vor Ort“ bzw. „Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“, den Ausbau von öffentlich zugänglichen Ladestationen.
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
- Förderung der Beschaffung und Errichtung von Ladepunkten an neuen Standorten, sowie die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung
- Die Förderung kann bis zu 80 % der Investitionskosten decken.
Was wird gefördert?
- Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22kW (ausschließliches Laden mit Gleichstrom DC)
- Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 22kW (ausschließliches Laden mit Gleichstrom DC)
- Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur (sofern diese nicht bereits gefördert wurde und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird)
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmen des Einzelhandels sowie des Hotel- und Gastgewerbes
- Der Antragsteller muss rechtsfähig und damit rechtlich eigenständig sein.
Wie beantrage ich die Förderung?
Zuschuss beantragen
Stellen Sie zunächst einen Antrag über das easy-Online Portal des Bundes. Der Antrag muss fristgerecht eingereicht werden und die Unterlagen müssen bei der BAV im Original per Post verschickt werden.
Umsetzung des Vorhabens
Nach Erhalt Ihres Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen.
Einreichen des Verwendungsnachweises
Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich einen Monat nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen.
Erhalt Ihres Zuschusses
Erst nach Abschluss der vollständigen Prüfung Ihres Verwendungsnachweises erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid und der BAV überweist Ihnen die Zuwendungssumme auf Ihr Konto.
Flottentauschprogramm Sozial & Mobil
Das Flottentauschprogramm "Sozial & Mobil " der Bundesregierung soll dabei helfen, sozialen Einrichtungen den Umstieg auf Elektrofahrzeuge zu erleichtern, indem sie bei der Finanzierung der Fahrzeuge sowie bei dem Ausbau der Ladeinfrastruktur finanzielle Unterstützung bietet. Fördergeber ist hierbei das Bundesumweltministerium sowie die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH als Partner Fördergeber.
Wer hat Anspruch auf eine Förderung?
Das BMU-Förderprogramm richtet sich an Organisationen und Unternehmen des Gesundheits- und Sozialwesen.
Was wird gefördert?
Es werden reinelektrisch betriebene Fahrzeuge, sowie der Ausbau von Ladeinfrastrukturen für diese gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Umfang der Förderung ist abhängig vom Beihilferecht und kann daher von Organisationen zu Betrieben variieren.
Grundsätzlich kann zwischen einer Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer De-minimis Beihilfe, bei der von einem Pauschalbetrag von 10.000€ pro Fahrzeug profitiert werden kann und einer Anteilsfinanzierung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung unterschieden werden.
Hier werden je nach Größe des Unternehmens zwischen 40 und 60% der Mehrkosten übernommen,
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden?
Die Antragsfrist des Flottenaustauschprogramms "Sozial & Mobil" endet am 31.12.2022.
0,25 % und 0,5 % Regelung bei Hybrid- und Elektro-Dienstwagen
Fahren Sie einen Dienstwagen, der Ihnen vollumfänglich zur Verfügung steht? Dann wissen Sie, dass Sie dessen geldwerten Vorteil monatlich mit einem Prozent vom Listenpreis versteuern müssen – gemessen an Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz.
0,25 % für reine Elektroautos
Seit Januar 2020 gilt für elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge mit privater Nutzung nur noch ein viertel des Steuersatzes, sprich 0,25-Prozent Versteuerung für E-Dienstwagen!
0,5 % für Plug-in-Hybride
Für Pug-in-Hybride gilt nach wie vor die sogenannte 0,5-Prozent-Steuer mit der halbierten Bemessungsgrundlage gegenüber Modellen mit Verbrennungsmotor. Hier müssen Sie nur noch die Hälfte von dem bezahlen, was bei einem Benziner oder Diesel anfallen würde.
Wenn Sie Ihren neuen E-Dienstwagen nur sehr selten privat nutzen wollen, können Sie auch weiterhin die für diese Fälle sinnvolle Variante des Fahrtenbuchs nutzen. Nutzen Sie hierfür ganz unkompliziert die Mercedes me App mit Fahrtenbuch Service. So oder so – zur pauschalen Besteuerung gesellen sich in allen Fällen die 0,03 % für jeden gefahrenen Entfernungskilometer zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte, ganz so wie Sie das kennen.
Beispielrechnung Elektro-Dienstwagen
Für die Nutzung von Elektroautos und Plug-In-Hybriden als Firmenwagen locken steuerliche Vorteile. Am Beispiel der neuen E-Klasse mit Plug-in-Hybrid Technologie veranschaulichen wir Ihnen wir attraktiv ein Elektro-Dienstwagen für Sie sein kann.
Plug-in-Hybrid - 0,5-Prozent
Mercedes-Benz E-Klasse T-Modell E 300 de
60.285,20 € Listenpreises
zu versteuernder Geldwerter Vorteil:
301,00€* bei 0,5 % statt 602,00 €* bei 1,0 %
*Berechnung ohne Berücksichtigung der 0,03 % für jeden gefahrenen Entfernungskilometer von der Wohnung zur Arbeitsstätte.