Empfehlung zur dienstlichen Nutzung der Wallbox
Dienstwagen zu Hause per Wallbox laden
![Dienstliche Nutzung der Wallbox Dienstliche Nutzung der Wallbox](/pics/dienstliche_nutzung_der_wallbox_768x400px,modulecms,gtquA7Y2XiUKA1F-oYB9uQ_m.jpg?1645086283)
Wer zahlt die Wallbox für den Dienstwagen?
- Der Arbeitgeber kann die Wallbox kaufen und dem Arbeitnehmer schenken oder leihen. Voraussetzung bei der Schenkung ist, dass der Arbeitgeber die Wallbox mit 25 % Einkommenssteuer versteuert hat. Der Arbeitnehmer darf Wallbox privat nutzen und behalten. Bei der Leihe (vorübergehende Nutzung der Wallbox) sind keine Steuern fällig.
- Alternativ: Sie tragen die Anschaffungskosten der Wallbox mit integriertem Stromzähler selbst (Zähler muss geeicht sein!)
Wer bezahlt den Strom?
![Laden an der Wallbox zu Hause Laden an der Wallbox zu Hause](/pics/dienstliche_nutzung_der_wallbox_laden_zu_hause_768x400px,modulecms,fHhjRszty79DcC4Qh3MPIg_m.jpg?1645089940)
Laden an der Wallbox zu Hause
- Abrechnung über eine private Wallbox mit integriertem Stromzähler. Wichtig dabei: Der Stromzähler muss geeicht sein:
- Am einfachsten geht die Abrechnung, wenn die Ladestation eine RFID-Autorisierung ermöglicht. Der Ladevorgang kann dann bequem per Ladekarte der Firma gestartet und beendet werden. So lässt sich unterscheiden, wer gerade lädt, dank verschiedener Karten für den E-Firmenwagen und dem privaten E-Auto. Hierbei werden die geladenen Kilowattstunden erfasst, welche der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als steuerfreien Auslagenersatz erhält. Zudem: Private Wallbox kann auch über ein Netzwerk oder Mobilfunkverbindung mit dem Backend des Arbeitgebers verbunden werden. So werden automatisch alle Ladedaten der Fahrzeuge übermittelt.
![Laden unterwegs Laden unterwegs](/pics/dienstliche_nutzung_der_wallbox_laden_unterwegs_768x400px,modulecms,_eiMNC3hkEmATRvmR8qatA_m.jpg?1645089990)
Unterwegs laden
- Modell 1: Sie erhalten vom Arbeitgeber monatlich eine steuerfreie Pauschale für die verursachten Stromkosten. Für die Abrechnung sind natürlich Belege nötig, ebenso wie für die private Steuererklärung.
- Modell 2: Abrechnung über Ladekarten: Wenn Fuhrparkbetreiber den Fahrern von E-Dienstwagen eine Ladekarte aushändigen, können diese an allen Ladesäulen und gegebenenfalls auch der heimischen Wallbox laden. Abgerechnet wird dann wie bei einer Tankkarte über den Arbeitgeber.
![Laden in der Firma Laden in der Firma](/pics/dienstliche_nutzung_der_wallbox_laden_in_der_firma_768x400px,modulecms,YsuB64Fj2r4k2KyiLrqlEA_m.jpg?1645090006)
Im Betrieb laden
Die Ladekosten für den E-Dienstwagen im Betrieb sind für den Arbeitnehmer kostenlos sowie steuer- und abgabenfrei.
Unsere Produkte für das Laden zu Hause
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